1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 766,95 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2008 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine Versetzungszulage zu zahlen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|