Die Beschwerde der Personalvertretung Cockpit gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.01.2009 - 2 BV 162/08 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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Die Beteiligten streiten um die Aufhebung von Versetzungen der Mitarbeiter T1, M2 und L3 vom Co-Piloten (First Officer) zum Kapitän des Flugmusters BAe 146.
Die Arbeitgeberin beschäftigt in ihrem Luftfahrtunternehmen über 600 Arbeitnehmer. Im Flugbetrieb, dessen Leitung seinen Sitz in D2 hat, sind über 300 Mitarbeiter im Cockpit tätig, welche auf verschiedene Standorte in Deutschland verteilt sind.
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