Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.08.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung und die Zahlung von Schichtzulagen.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Elektriker beschäftigt. Seit dem Jahre 2002 ist er Mitglied des Betriebsrates, seit dem Jahr 2010 ist er Vorsitzender des Gremiums und von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt.
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