LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.03.2012
15 Sa 1285/11
Normen:
§ 106 GewO;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 26.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2123/11

Versetzung; Flugbegleiter; Stationierungsort

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2012 - Aktenzeichen 15 Sa 1285/11

DRsp Nr. 2013/16705

Versetzung; Flugbegleiter; Stationierungsort

Auch eine organisatorische Unternehmerentscheidung, deren Umsetzung nicht zu Beendigungs- oder Änderungskündigungen, sondern ("nur") zu Versetzungen führt, unterliegt grundsätzlich keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer Missbrauchskontrolle, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Der Umstand, dass auch solche - ("nur") zu Versetzungen führende - organisatorische Unternehmerentscheidungen grundsätzlich hinzunehmen und zu respektieren sind, bedeutet jedenfalls dann, wenn eine Vielzahl von Arbeitnehmern davon betroffen sind, dass bei der im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO vorzunehmenden Interessenabwägung evtl. entgegenstehenden Interessen der betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich nur insoweit Rechnung getragen werden kann, wie in dem von der Organisationsentscheidung gezogenen Rahmen Wahlmöglichkeiten bzw. Entscheidungsspielräume verblieben sind (im Anschluss an Hessisches LAG, Urteil vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 106 GewO;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte wirksam den dienstlichen Einsatzort der Klägerin geändert hat.