OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.11.2009
16 A 3277/07.PVB
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 3; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:

Versetzung eines Beschäftigten der Agentur für Arbeit in eine andere Arbeitsagentur ohne Mitbestimmung des Beschäftigten; Zurechnung der Versetzung als eigene Maßnahme des Dienststellenleiters der Arbeitsagentur trotz fehlender Entscheidungsbefugnis; Bewusste Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts der örtlichen Personalräte

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.11.2009 - Aktenzeichen 16 A 3277/07.PVB

DRsp Nr. 2009/26360

Versetzung eines Beschäftigten der Agentur für Arbeit in eine andere Arbeitsagentur ohne Mitbestimmung des Beschäftigten; Zurechnung der Versetzung als eigene Maßnahme des Dienststellenleiters der Arbeitsagentur trotz fehlender Entscheidungsbefugnis; Bewusste Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts der örtlichen Personalräte

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet ist, das Mitbestimmungsverfahren betreffend die Versetzung der Beschäftigten der Agentur für Arbeit C. gemäß Liste vom 20. Februar 2007 zur Agentur für Arbeit L. zum 1. März 2007 gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG nachzuholen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 3; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

I.

1. 2.