LAG Frankfurt/Main - Teilurteil vom 10.10.2012
2 Sa 1225/11
Normen:
BGB § 315 Abs. 1; GewO § 106 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 28.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 2056/11

Versetzung aus der ausschließlichen Wochenendschicht (HUB Handler); Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung billigen Ermessens

LAG Frankfurt/Main, Teilurteil vom 10.10.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 1225/11

DRsp Nr. 2013/5914

Versetzung aus der ausschließlichen Wochenendschicht (HUB Handler); Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung billigen Ermessens

1. a) Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.b) Dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB verbleibt für die rechtsgestaltende Leistungsbestimmung ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, innerhalb dessen ihm mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen können.c) Eine Leistungsbestimmung entspricht nur dann billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind.