Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2010 -
I. Das Arbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 24.02.2010 u.a. den Streitwert für den Vergleich vom 03.12.2009 auf 22.000,-- - festgesetzt, bestehend aus dem Wert des Verfahrens in Höhe von drei Monatsverdiensten und einem Monatsverdienst für die Zeugnisregelung. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 05.03.2010. Zur Begründung nimmt er Bezug auf seine Streitwertanregung vom 16.12.2009 (Bl. 33 d. A.) in der er als Mehrwert des Vergleichs die Regelung zum Wettbewerbsverbot, die Agenturverpflichtung, den Schadenfreiheitsrabatt sowie das Endzeugnis berücksichtigt wissen will. Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 08.03.2010 der Beschwerde nicht abgeholfen und sie dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Akteninhalt Bezug genommen.
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