LAG Köln - Urteil vom 13.07.2006
5 Sa 88/06
Normen:
TV (Steigerungsbetrag WDR) § 2 Abs. 7 ; BGB § 315 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 12703/04

Versagung eines tariflichen Steigerungsbetrages auf Dauer nur bei gewichtigen Vertragsverstößen

LAG Köln, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 88/06

DRsp Nr. 2008/14381

Versagung eines tariflichen Steigerungsbetrages auf Dauer nur bei gewichtigen Vertragsverstößen

»Die Regelung in § 2 Abs. 7 des Tarifvertrags über die Gewährung eines Steigerungsbetrags (für Mitarbeiter des WDR) in besonderen Fällen vom 30.08.1977 (TV-Steigerungsbetrag), wonach der Steigerungsbetrag wegen "mangelhafter Arbeitsleistung" versagt werden kann, ist im Hinblick auf § 315 BGB nach dem Maßstab billigen Ermessens auszulegen. Danach ist die Versagung für die gesamte Zukunft oder eine erhebliche Zeit nur bei gewichtigen Vertragsverstößen gerechtfertigt.«

Normenkette:

TV (Steigerungsbetrag WDR) § 2 Abs. 7 ; BGB § 315 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger den besonderen monatlichen Steigerungsbetrag nach dem bei dem Beklagten geltenden "Tarifvertrag über die Gewährung eines Steigerungsbetrages in besonderen Fällen" zu zahlen.