Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. September 2010 -
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 97/100, die Beklagte 3/100.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Gewährung von Teilzeit in Elternzeit.
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