Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 24.02.2009 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin (Antragstellerin und Beschwerdeführerin) hat zum einen die Feststellung von Zahlungsansprüchen zur Insolvenztabelle beantragt und zum anderen Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Gemeinschuldner bestanden hat.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|