Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 18.11.2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
I.
Der Kläger hat mit Einlegung der Klage gegen die Kündigung der Beklagten vom 08.09.2008 für seine Klage Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B beantragt.
Hierzu war der Klage eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers nicht beigefügt. In der Klageschrift heißt es hierzu, dass die Erklärung mit samt Belegen zur Akte nachgereicht werde.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|