Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 06.07.2012 -
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.048,90 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Das Arbeitsgericht Mainz ist im angefochtenen Beschluss vom 06.07.2012 -
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