I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 10.12.2012 - 1 Ca 448/11 - geändert:
Die von dem Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden unter Zurückweisung des Kostenfestsetzungsantrags vom 29.10.2012 im Übrigen auf 706,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2012 festgesetzt.
II. Der Kläger hat 39 v.H. der Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens zu tragen. Die Beklagte hat 61 v.H. der Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens und die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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