LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.01.2011
7 Ta 2606/10
Normen:
ZPO § 149; ArbGG § 61a;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 22.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1406/10

Versagung der Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahren wegen Ermittlungsverfahren

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2011 - Aktenzeichen 7 Ta 2606/10

DRsp Nr. 2011/10374

Versagung der Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahren wegen Ermittlungsverfahren

Bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Kündigungsprozesses wegen eines Ermittlungsverfahrens kommt dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz für Bestandsstreitigkeiten besondere Bedeutung zu.

I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 22. Oktober 2010 - 2 Ca 1406/10 - mit dem sein Antrag auf Aussetzung des Rechtsstreits bis zu einer Entscheidung über das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft N. zum Az. .......zurückgewiesen wurde, wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 149; ArbGG § 61a;

Gründe:

1. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, die das beklagte Land mit Schreiben vom 17. Juni 2010 gegenüber dem Kläger wegen nicht genehmigter Nebentätigkeiten und wegen des Verdachts der Korruption ausgesprochen hat. Die Staatsanwaltschaft N. hat gegen den Kläger ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit zum Az. ...... eingeleitet, das bisher noch nicht abgeschlossen ist. Im Hinblick auf dieses Ermittlungsverfahren hat der Kläger beantragt, den Kündigungsrechtsstreit bis zu einer Entscheidung über das Ermittlungsverfahren auszusetzen.