LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.05.2012
6 Ta 47/12
Normen:
ZPO § 121 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 03.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3026/11

Versagung der Anwaltsbeiordnung bei einfach gelagerter Vergütungsklage der Treuhänderin eines insolventen Arbeitnehmers

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.05.2012 - Aktenzeichen 6 Ta 47/12

DRsp Nr. 2012/15536

Versagung der Anwaltsbeiordnung bei einfach gelagerter Vergütungsklage der Treuhänderin eines insolventen Arbeitnehmers

1. Erforderlich ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2 ZPO dann, wenn Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache Anlass zu der Befürchtung geben, dass die hilfsbedürftige Partei nach ihren persönlichen Fähigkeiten nicht imstande ist, ihre Rechte sachgemäß wahrzunehmen und die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen; bei der Bewertung der subjektiven und sachlichen Voraussetzungen ist ein objektiver Maßstab anzulegen. 2. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nicht im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich, wenn die Klägerin abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht; es ist der Klägerin in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, es sei denn, der Anspruch wurde von der Gegenseite bereits außergerichtlich bestritten.