I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin -
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
II. die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Abschluss eines Vorruhestandsvertrages (Vorruhestandsgeld I). Im Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin -
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