Der Kläger verlangt eine Abfindung wegen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses.
Der am 24. April 1929 geborene Kläger war bei dem Beklagten und dessen Rechtsvorgänger seit dem 1. Januar 1950 als Lehrer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der tarifgebundenen Parteien fand der Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (
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