LAG Köln - Urteil vom 21.09.2011
3 Sa 186/11
Normen:
BetrVG § 75 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3069/10

Verrechnung von Dienstaltersgeschenk und kollektiver Erfolgsbeteiligung; Beachtung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

LAG Köln, Urteil vom 21.09.2011 - Aktenzeichen 3 Sa 186/11

DRsp Nr. 2012/6509

Verrechnung von Dienstaltersgeschenk und kollektiver Erfolgsbeteiligung; Beachtung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Kein Leitsatz

1. Nach § 75 Abs. 1 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, wobei die Vorschrift nicht nur ein Überwachungsgebot enthält, sondern gleichzeitig benachteiligende Vereinbarungen im Sinne des Gesetzes verbietet. 2. Der auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführende betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dabei, unterschiedliche Gruppen ohne einen rechtfertigenden Sachgrund zubilden.

Tenor

1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.12.2010

- 6 Ca 3069/10 - wird abgeändert.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.391,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2009 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.054,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2010 zu zahlen.