1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.12.2010
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2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.391,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2009 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.054,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2010 zu zahlen.
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