I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 09.09.2015 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus übergegangenem Recht.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für A. Frankfurt (Oder) und des Landkreises Märkisch-Oderland im Sinne von §
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