1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2011 -
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 23. Februar 2011 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.123,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16. Januar 2006 zu zahlen.
3. Die Kosten der ersten Instanz haben der Kläger zu 14 % und der Beklagte zu 86 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat der Beklagte zu tragen.
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