Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Es wird festgestellt, dass die Beteiligte verpflichtet ist, dem Vorstand des Antragstellers ein Exemplar der Übersicht der Potenzialträgerinnen und Potenzialträger (sog. "Potenzialträgerliste") für die Tätigkeitsebenen I und II zu überlassen, sobald diese jeweils erstellt worden sind.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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