Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 25.06.2013 abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die als "Versetzung" bezeichnete Personalmaßnahme der Beklagten vom 12.11.2012 - betreffend die Zuordnung des Klägers zum Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (M.E.C.) unwirksam ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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