Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 02. März 2010, Az:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Personalfahrer zu beschäftigen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger im Wege einer behinderungsgerechten Beschäftigung einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen.
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