Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.03.2017-
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Freistellung von Stornierungskosten und Rechtsanwaltskosten.
Der antragstellende Betriebsrat (Beteiligter zu 1) hat unter dem 06.05.2016 den Beschluss zur Entsendung der Betriebsratsmitglieder De und S zur Teilnahme an dem Seminar SAP Seminar Teil 1 - Datenschutzrechtliche Bestimmungen, Veranstalter d D - u T (d ), Inhaber M W , für die Zeit vom 04.07.2016 bis 08.07.2016 in K gefasst (Bl. 10 d. A.). Wegen des Inhalts des Seminars wird auf Bl. 16 f. d. A. verwiesen.
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