LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.11.2011
6 Sa 402/11
Normen:
Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 07.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 278/11

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Nachentrichtung von Beiträgen zu einer Direktversicherung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2011 - Aktenzeichen 6 Sa 402/11

DRsp Nr. 2012/2812

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Nachentrichtung von Beiträgen zu einer Direktversicherung

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 7.6.2011 - 4 Ca 278/11 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung § 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Nachzahlung von Lebensversicherungsbeiträgen auf eine Direktversicherung und Zustimmung zur Umstellung eines Versicherungskontos.

Die Klägerin wird von der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 01. Januar 1998 als Verwaltungsangestellte beschäftigt. Sie ist Mitglied der Gewerkschaft v.

§ 14 des zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrages hat folgenden Inhalt: