Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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