wird der Prozesskostenhilfe-Änderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 23.06.2009 aufgehoben. Dem Kläger wird weiterhin ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
Mit Beschluss vom 27.02.2009 bewilligte das Arbeitsgericht Gera dem Kläger ratenfreie Prozesskostenhilfe und ordnete ihm zur Vertretung Frau Rechtsanwältin F. bei.
Im Kündigungsschutzverfahren über die Wirksamkeit einer Kündigung vom 16.01.2009 stellte das Gericht das Zustandekommen eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO fest. In Ziff. 2 des Vergleichs vereinbarten die Parteien:
Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt die Beklagte an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 6.000,00 € brutto gem. §§ 9, 10 KSchG spätestens zum 31.03.2009. Bezüglich des Inhalts des Vergleichs wird auf Bl. 26 d. A. verwiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|