Die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 7. Juli 2009 - 8 Ca 104/09 - wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit der am 23. März 2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage wandte sich die Klägerin im Wesentlichen gegen eine Versetzung in eine andere Filiale des Beklagten. Vorgerichtliche Versuche des Bevollmächtigten der Klägerin, die Angelegenheit mit dem Beklagten zu klären, waren gescheitert.
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