LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.02.2007
12 Sa 227/06
Normen:
VAG § 53 § 81 ; AVB § 15a Nr. 3 Abs. 5 Satz 3 ; BGB § 242 § 315 Abs. 3 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2489/05

Verlustausgleich bei Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Billigkeitsprüfung eines Mitgliederbeschlusses - sachgerechte Leistungskürzung gegenüber Pensionsbeziehern statt allgemeiner Beitragserhöhung - unbegründete Anfechtung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2007 - Aktenzeichen 12 Sa 227/06

DRsp Nr. 2008/1735

Verlustausgleich bei Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Billigkeitsprüfung eines Mitgliederbeschlusses - sachgerechte Leistungskürzung gegenüber Pensionsbeziehern statt allgemeiner Beitragserhöhung - unbegründete Anfechtung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung

1. Das Recht, die Nichtigkeit von Vereinsbeschlüssen geltend zu machen, steht grundsätzlich nur Mitgliedern und Vereinsorganen zu.2. Eine rechtlich selbständiger, durch Beiträge finanzierter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit muss grundsätzlich nur die Leistungen erbringen, zu denen er sich in seiner Satzung verpflichtet hat.3. Effektiver Rechtsschutz der Versicherten ist nicht schon durch die Rechtsaufsicht von Versicherungsunternehmen sicher gestellt; Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind auch einer Billigkeitskontrolle zu unterziehen.4. Haben in der Vergangenheit Pensionsempfänger von der Überschussbeteiligung profitiert, drängt es sich auf, statt einer allgemeinen Beitragserhöhung vorab bei den Pensionsempfängern einen Beitrag zum Verlustausgleich einzufordern; insoweit ist eine Leistungskürzung, soweit sie auf den versicherungsmathematischen Barwert der in der Vergangenheit gewährten Gewinnanteile beschränkt ist, sachgerecht und vernünftig.

Normenkette:

VAG § 53 § 81 ; AVB § 15a Nr. 3 Abs. 5 Satz 3 ; BGB § 242 § 315 Abs. 3 Satz 1 ;

Tatbestand: