Auf die Berufung des klagenden Vereins wird das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 07. November 2012 - 1 Ca 13/12 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Redaktion der HNA, A, die Behauptung zu widerrufen, er (der Beklagte) habe als Kindergartenleiter an zwei B-Seminaren teilnehmen müssen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 75 %, der Beklagte zu 25 % zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten den Widerruf und die Unterlassung zweier von ihm als ehrverletzend und rufschädigend angesehener Äußerungen.
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