Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
I
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Antragstellers (des Personalrats des Jobcenters V.) im Zusammenhang mit der Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter an Beschäftigte des kommunalen Trägers (des Landkreises V.).
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