Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juni 2019 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - dahingehend abgeändert, dass
1.die Verurteilung zur Vernichtung (Tenor Ziff. I.4.) entfällt,
2.die Verurteilung zur endgültigen Entfernung aus den Vertriebswegen (Tenor Ziff. I.5., letzter Absatz) entfällt,
3.die Verurteilung zum Rückruf im Übrigen folgende Fassung erhält:
"I.5. die unter Ziffer I.1. bezeichneten, seit dem 10. März 2016 in Verkehr gebrachten Erzeugnisse gegenüber den gewerblichen Abnehmern unter Hinweis auf den gerichtlich (Urteil des OLG Düsseldorf vom 9. Juli 2020, Az.:
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