Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier -
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger ausschließlich dem persönlich haftenden Gesellschafter der Komplementärin der Beklagten Z.KG, X. Y., disziplinarisch und fachlich zu unterstellen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. III.
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