Auf die Berufungen der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. Januar 2021 - Aktenzeichen 26.O. 470/19 - abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) je 50.000 € nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Februar 2020 zu zahlen.
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