Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 07.05.2013 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien zu je ½.
Die Revision wird für die Beklagte, jedoch nicht für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Änderungskündigung, einschließlich der Frage, ob dieser Beendigungswirkung zukommt.
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