Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02. November 2017 verkündete und am 29. November 2017 berichtigte Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.592,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. März 2015 zu zahlen.
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