1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 05.11.2021 -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2016 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten der Klägerin den zukünftigen immateriellen Schaden zu 75 % zu ersetzen haben, soweit er nicht auf Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger, übergegangen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
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