Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. Dezember 2021 –
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.712,82 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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