ArbG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.01.2007
1 Ca 28/06
Normen:
BGB § 615 § 196 Abs. 1 (a.F.) ;

Verjährung von Vergütungsansprüche

ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.01.2007 - Aktenzeichen 1 Ca 28/06

DRsp Nr. 2007/5601

Verjährung von Vergütungsansprüche

Normenkette:

BGB § 615 § 196 Abs. 1 (a.F.) ;

Tatbestand:

Der Kläger beansprucht mit seiner am 2. Januar 2006 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage für Dienstleistungen, die er im Oktober und November 1999 als Systemadministrator/IT-Berater bei der ... erbracht hat, von der Beklagten Vergütung in Höhe von 10.994,84 Euro. Auf die Rechnungskopie vom 13. Dezember 1999 (Bl. 6 d.A.) wird Bezug genommen.

Mit der Klageerwiderung vom 24. Januar 2006 hat die Beklagte die Einrede der Verjährung erhoben.