Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 7. November 2012 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Entgelt nach den Tarifverträgen der ... AG (... AG).
Die Klägerin hat am 30. August 1991 mit der ... einen Arbeitsvertrag geschlossen, in dem es u. a. heißt:
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