Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014 - 16 Ca 6262/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Vergütungszahlungsansprüche des Klägers aus den Monaten Februar bis April 2013 und um den Anspruch des Klägers für diese geforderten Vergütungszahlungen Abrechnungen zu bekommen.
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