Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 19.08.2009 teilweise abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses über den 31.07.2009 hinaus geltend macht.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
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