Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Mai 2012 - 19 Ca 8396/11 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch im zweiten Rechtszug um die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise unter Wahrung einer Frist ausgesprochenen Kündigung sowie um Weiterbeschäftigung.
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