Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 31.01.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung, einen Weiterbeschäftigungsanspruch sowie um den Anspruch des Klägers auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus seiner Personalakte.
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