LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.09.2001
15 Sa 51/01
Normen:
bad.-württ. LPVG § 77 ; ArbGG § 8 Abs. 2 ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c ; ArbGG § 64 Abs. 6 ; ArbGG § 66 Abs. 1 ; ZPO § 518 ; ZPO § 519 ; BGB § 626 ; BGB § 626 Abs. 2 ; StPO § 410 ; BPersVG § 108 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Pforzheim, vom 15.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 356/00

Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Anforderungen an die Anhörung des Personalrats zu einer ordentlichen Kündigung nach § 77 bad.-württ. LPVG; Pflicht des Arbeitgebers zur erneuten Anhörung des Personalrats, wenn er nach Verkürzung der Anhörungsfrist die beabsichtigte Kündigung nicht sogleich, sondern erst später ausspricht

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2001 - Aktenzeichen 15 Sa 51/01

DRsp Nr. 2003/4486

Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Anforderungen an die Anhörung des Personalrats zu einer ordentlichen Kündigung nach § 77 bad.-württ. LPVG; Pflicht des Arbeitgebers zur erneuten Anhörung des Personalrats, wenn er nach Verkürzung der Anhörungsfrist die beabsichtigte Kündigung nicht sogleich, sondern erst später ausspricht

Normenkette:

bad.-württ. LPVG § 77 ; ArbGG § 8 Abs. 2 ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c ; ArbGG § 64 Abs. 6 ; ArbGG § 66 Abs. 1 ; ZPO § 518 ; ZPO § 519 ; BGB § 626 ; BGB § 626 Abs. 2 ; StPO § 410 ; BPersVG § 108 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vom 13. Oktober 2000 sowie eine hilfsweise ordentliche Kündigung vom 20. Dezember 2000.

Der am 17. August 1945 geborene verheiratete Kläger ist Vater von zwei Kindern, von denen eines studiert. Er war seit dem 21. August 1989 auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages im Arbeitsbereich für die Stadtentsorgung als Deponiearbeiter und Kassierer beschäftigt. Sein durchschnittliches Bruttomonatsentgelt beläuft sich auf DM 3.800,--.

Die Kriminalpolizei X. hat auf Grund eines anonymen Hinweises seit Januar 1999 gegen den Kläger und andere Beschäftigte der Stadtentsorgung wegen des Verdachtes des Betruges ermittelt.