Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vom 13. Oktober 2000 sowie eine hilfsweise ordentliche Kündigung vom 20. Dezember 2000.
Der am 17. August 1945 geborene verheiratete Kläger ist Vater von zwei Kindern, von denen eines studiert. Er war seit dem 21. August 1989 auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages im Arbeitsbereich für die Stadtentsorgung als Deponiearbeiter und Kassierer beschäftigt. Sein durchschnittliches Bruttomonatsentgelt beläuft sich auf DM 3.800,--.
Die Kriminalpolizei X. hat auf Grund eines anonymen Hinweises seit Januar 1999 gegen den Kläger und andere Beschäftigte der Stadtentsorgung wegen des Verdachtes des Betruges ermittelt.
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