Der 1947 geborene Kläger, der in der ehemaligen DDR Mathematik studiert hat, war vom 1.01.86 bis zum 30.06.90 als Diplom-Mathematiker bei der ... der ehemaligen DDR und danach bei dem zum 1.07.90 gegründeten Amt ... der DDR in Berlin (Ost) tätig. Das Amt für ... der DDR wurde gemäß Organisationsverfügung des Bundesministers für Wirtschaft vom 3.10.90 mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages aufgelöst. Die Überleitung des Amtes für ... oblag dem Bundesamt für ..., das eine Außenstelle in B errichtete. Ab 1.04.92 wurde die bisherige Abteilung ... des ... für ... aus diesem ... ausgegliedert und gleichzeitig das ... (BAFA) errichtet, das die bisherige Außenstelle B des ... für ... als Außenstelle in B fortführte.
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