LAG Niedersachsen - Urteil vom 28.02.2003
10 Sa 1168/01
Normen:
TVRatAng § 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lingen, vom 27.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 102/01

Vergütungssicherung nach dem TVRatAng

LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2003 - Aktenzeichen 10 Sa 1168/01

DRsp Nr. 2003/10542

Vergütungssicherung nach dem TVRatAng

»Die Protokollnotiz Nr. 4 zu § 6 TVRatAng verstößt gegen Art. 3 I GG, soweit Angestellte, die auf Veranlassung des Arbeitgebers an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, bei der die für die Ausübung der übertragenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse erworben oder vertieft werden, und deshalb die in § 6 Abs. 2 lit. b TVRatAng aufgeführten Zulagen länger als zwei Monate nicht erhalten, vom Bestandsschutz ausgenommen sind.«

Normenkette:

TVRatAng § 6 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Vergütungssicherung nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 09.01.1987 (TV RatAng).