LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.06.2013
5 Sa 87/13
Normen:
BGB § 611; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 19.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 382/12

Vergütungspflicht von Fahrtzeiten nach Arbeitsantritt

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 87/13

DRsp Nr. 2013/19085

Vergütungspflicht von Fahrtzeiten nach Arbeitsantritt

Es stellt sich als unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers dar, wenn Fahrtzeiten nach Antritt der Arbeit nicht vergütet werden und damit das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer übergewälzt wird.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 19.12.2012 - 4 Ca 382/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie darüber, ob die Klägerin noch die Zahlung von Arbeitsentgelt von der Beklagten verlangen kann.

1. 2. 3. 4. 1. 2.