LAG Köln - Urteil vom 16.07.2015
7 Sa 735/14
Normen:
§ 615 BGB; §§ 1, 4 ArbZG; § 87 BetrVG; § 106 GewO;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 7520/13

Vergütungspflicht des Arbeitgebers während gesetzlicher Pausen

LAG Köln, Urteil vom 16.07.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 735/14

DRsp Nr. 2015/19817

Vergütungspflicht des Arbeitgebers während gesetzlicher Pausen

Ordnet der Arbeitgeber eine Arbeitszeitunterbrechung als gesetzliche Pause an, deren zeitliche Lage der Arbeitnehmer als unbillig empfindet, so setzt ein Anspruch auf Bezahlung der Unterbrechungszeit unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs u.a. voraus, dass der Arbeitnehmer gegen die Anordnung der Pause zu diesem Zeitpunkt protestiert (Anschluss an BAG 1 AZR 642/13; BAG 5 AZR 886/12).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.05.2014 in Sachen19 Ca 7520/13 abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 615 BGB; §§ 1, 4 ArbZG; § 87 BetrVG; § 106 GewO;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch um die Bezahlung sogenannter Break-Stunden aus der Zeit von Mai bis Dezember 2013.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, derentwegen die 19. Kammer des Arbeitsgerichts Köln der Klage auf Zahlung der sogenannten Break-Stunden überwiegend stattgegeben hat, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 23.05.2014 Bezug genommen.