Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.05.2014 in Sachen19 Ca 7520/13 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch um die Bezahlung sogenannter Break-Stunden aus der Zeit von Mai bis Dezember 2013.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, derentwegen die 19. Kammer des Arbeitsgerichts Köln der Klage auf Zahlung der sogenannten Break-Stunden überwiegend stattgegeben hat, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 23.05.2014 Bezug genommen.
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