LAG Hamm - Urteil vom 07.01.2016
17 Sa 1270/15
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 22.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 166/15

Vergütungspflicht der Zeit eines angestellten Tierarztes für die Information über die Dienstpläne am heimischen PC

LAG Hamm, Urteil vom 07.01.2016 - Aktenzeichen 17 Sa 1270/15

DRsp Nr. 2016/14570

Vergütungspflicht der Zeit eines angestellten Tierarztes für die Information über die Dienstpläne am heimischen PC

Ein angestellter Tierarzt in der Schlachttier-und Fleischuntersuchung/Trichinenschau außerhalb öffentlicher Schlachthöfe hat keinen Anspruch auf Vergütung der Zeit, die er zur Information über die Dienstpläne am heimischen PC aufwendet. Er kann auch keine Nutzungsentschädigung für den Einsatz des privaten PCs und des Internetzugangs beanspruchen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.07.2016 - 6 Ca 166/15 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütungs- und Entschädigungsansprüche des Klägers.

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