Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.07.2016 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungs- und Entschädigungsansprüche des Klägers.
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